Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder Auslauf nach Beruhigung der Vogelgrippe

Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder Auslauf nach Beruhigung der Vogelgrippe
Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder Auslauf nach Beruhigung der Vogelgrippe

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen auch größere Bestände ab Sonntag, 18. Januar, wieder ins Freie. Kleinere Haltungseinheiten waren bereits im Dezember 2025 von Beschränkungen entbunden worden.

Regelung und Zeitpunkt

Die Lockerung gilt insgesamt für Betriebe in der Stadt, nachdem sich das Seuchengeschehen nach Angaben der Behörden beruhigt hat. Die neue Verfügung ersetzt die bisherigen Beschränkungen, die im Zuge von Nachweisen hochpathogener aviärer Influenza erlassen worden waren. Die Stadt verweist auf die Veröffentlichung der Verfügung vom 17. Januar als rechtliche Grundlage für die Änderung.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht bestehen weiterhin Anforderungen an die Biosicherheit. Geflügelhalter müssen Maßnahmen durchführen, die das Risiko einer Einschleppung von Krankheitserregern verringern. Dazu gehören das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen.

Die Landeshauptstadt nennt detaillierte Vorgaben und Hinweise zur Umsetzung auf ihrer Internetseite unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.

Einordnung

Wiesbaden folgt mit der Aufhebung der Stallpflicht dem Vorgehen anderer hessischer Kreise. Die Entscheidung basiert nach Angaben der Stadt auf der aktuellen Lagebewertung zum Verlauf der Vogelgrippe. Weitere Anpassungen der Schutzmaßnahmen sind möglich, sollte sich das Infektionsgeschehen wieder verschärfen.

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