
Ein Jahr nach dem ersten Nachweis von Afrikanischer Schweinepest auf der Grünaue nahe der B42 meldet der Rheingau Taunus Kreis keine neuen Funde mehr. Der erste positiv getestete Kadaver war am 9. Dezember 2024 entdeckt worden. Bis zum 28. Februar 2025 folgten 41 weitere positive Funde entlang des Rheins und auf der Mariannenaue. Seitdem wurden keine neuen infizierten Wildschweine registriert.
Verlauf und Einsatzstrukturen
Der Kreis richtete bereits vor dem ersten lokalen Fund einen interdisziplinären Krisenstab ein. In mehr als 130 Sitzungen wurden Schutzmaßnahmen geplant und koordiniert. Das Veterinäramt übernahm dabei die fachliche Leitung und koordinierte Probenentnahmen, Risikobewertungen und die Umsetzung einschneidender Maßnahmen wie Sperrzonen, besondere Auflagen für Tierhalter, Jagdverbote im Kerngebiet sowie Sammelstellen mit Dekontaminationsanlagen für jagdliche Fahrzeuge.
Der Leiter des Krisenstabes, Ralf Bachmann, wertet die Arbeit als Erfolg und hebt hervor, dass die Koordination der vielen Aufgaben durch das Veterinäramt zusätzlich zu regulären Kontrollen sowie zu weiteren Tierseuchensituationen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit bewältigt werden musste. Die Zusammenarbeit zwischen Unterer Jagdbehörde, Kommunikation und Katastrophenschutz nennt er einen Garant für effektives Krisenmanagement.
Prävention und Kontrollen vor Ort
Zur Unterstützung der Suche und Entnahme infizierter Tiere stellt das Hessische Landwirtschaftsministerium technische und personelle Mittel bereit. Mobile Entnahmeteams sind mit Drohnen und Wärmebildkameras im Einsatz, um Wildschweine in den sogenannten Weißen Zonen gezielt zu lokalisieren und zu reduzieren. In diesen Puffergebieten sollen Schwarzwildbestände soweit verringert werden, dass eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindert wird.
Landrat Sandro Zehner betont, dass der heutige Stand das Ergebnis enger Zusammenarbeit von Jägerschaft, Landwirtschaft, Forst, Veterinäramt, Katastrophenschutz und Kommunen sei. Er verweist zudem auf den Beitrag der Bevölkerung, etwa durch das Einhalten von Wegegeboten, das Schließen von Toren und das Befolgen einer Leinenpflicht.
Ausblick auf Rückzonierung
Der Kreis plant, in Abstimmung mit dem Land Hessen möglichst im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin keine weiteren positiven Funde auftreten, die Weiße Zone frei von Wildschweinen bleibt und weitere Suchen virusfrei dokumentiert sind. Bei Erfüllung dieser Bedingungen könnten schrittweise Maßnahmen zurückgefahren werden.
Bis zu einer möglichen Rückzonierung bleibt die Überwachung intensiv. Die zuständigen Behörden betonen, dass die bisherigen Maßnahmen und die fortgesetzte Kooperation aller Beteiligten entscheidend für den derzeitigen Status sind.
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